Schulordnung

Präambel

Die Schulordnung dient dazu, das Zusammenleben und das gemeinsame Lernen in unserer Schule zu fördern und sinnvoll zu gestalten.

Davon ausgehend, dass die Freiheit des einzelnen dort aufhört, wo die Freiheit des anderen eingeschränkt wird, sind diese Grundsätze formuliert. Sie richten sich nicht gegen den Einzelnen, sondern sie sollen zum Besten für alle wirken.

Die Angehörigen unserer Schulgemeinschaft sind zu gegenseitiger Achtung, Rücksicht und fairem Verhalten aufgefordert.

Gewünscht ist die Beachtung allgemeiner Höflichkeitsregeln, wie z.B. Hilfsbereitschaft, Pünktlichkeit und nette Begrüßung.

Sie sollen einander im Gespräch zuhören und Konflikte gewaltfrei lösen, Verantwortung übernehmen und verantwortungsbewusst mit einander und auch sorgsam mit den schulischen Einrichtungen umgehen.

Diese Schulordnung ist von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Schülerinnen und Schüler für die Schulgemeinschaft des Ernst-Barlach-Gymnasiums erarbeitet worden.


I. Verhalten im Unterricht, in den Pausen und nach dem Unterricht

1. Jeder hat das Recht auf ungestörten Unterricht und friedliche Pausen.

2. Es hat daher alles zu unterbleiben, was Schülerinnen und Schüler selbst oder Mitschülerinnen und Mitschüler gefährdet oder körperlich und seelisch zu verletzen droht. Dazu gehören Schikanieren, Beleidigen, Beschimpfen, aber auch wilde Spiele und Rangeleien auf dem Schulgelände.

3. Ist 5 Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrerin oder kein Lehrer im Unterrichtsraum, meldet die Klassen- oder Kurssprecherin, der Klassen- oder Kurssprecher dies im Geschäftszimmer.

4. In den Pausen nach der 2. und 4. Stunde, also in den großen Pausen, und nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler die Klassenräume, die verschlossen werden müssen. Die Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse und der Oberstufe dürfen in den Pausen in ihren Unterrichtsräumen bleiben, mit Ausnahme der Fachräume.

5. In den großen Pausen dürfen sich Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe bis einschließlich Obertertia nicht im Obergeschoss des Hauptgebäudes aufhalten. Informationsgänge zum Geschäftszimmer, zum Lehrerzimmer oder zu einem Aushang sind erlaubt, auch der Besuch der Cafeteria / Mensa.

6. Während der Unterrichtszeit dürfen in Pausen und Freistunden grundsätzlich nur Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler das Schulgelände verlassen. Ausnahmen für nicht volljährige Schülerinnen und Schüler bedürfen der Genehmigung durch eine Lehrkraft. Schülerinnen und Schüler ohne Erlaubnis sind nicht versichert.

7. (1) Die Benutzung digitaler Endgeräte während des Unterrichts ist allen Schülerinnen und Schülern außer für schulische Zwecke untersagt. (2) Bei der Anfertigung schriftlicher Leistungsüberprüfungen sind alle nicht ausdrücklich zugelassenen digitalen Endgeräte unaufgefordert bei der Aufsicht abzugeben. (3) Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 ist die Nutzung privater Smartphones und anderer privater digitaler Endgeräte, außer für schulische Zwecke, während ihrer gesamten planmäßigen Unterrichtszeit untersagt. (4) Das Fotografieren und Filmen ist auf dem gesamten Schulgelände nur mit der ausdrücklichen Zustimmung etwaiger Betroffener sowie der Genehmigung der Schulleitung zulässig.

8. (1) Das Rauchen und der Genuss von Alkohol sind auf dem gesamten Schulgelände für Lehrkräfte, Schüler, Eltern, Schulpersonal und Gäste verboten. Essen und Kaugummikauen im Unterricht sind nicht erwünscht.
Das Trinken im Unterricht ist erlaubt.

(2) Das Rauchverbot und Alkoholverbot gilt auch im Umkreis von 50m um das Schulgelände. Ausnahmen gelten für Schulfeierlichkeiten wie Abiturientenentlassung und Herbstball.

(3) Weitere Ausnahmen vom Alkoholverbot gelten nach Genehmigung durch den Schulleiter für kulturelle Veranstaltungen in der Aula.

9. Die Anweisungen der Lehrkräfte und des Hausmeisters sind zu befolgen.

10. Bei Alarm müssen die in den Unterrichtsräumen ausgehängten Regeln beachtet werden.

11. (1)Der aktuelle Vertretungsplan hängt für die Schüler mit eintägigem Vorlauf zur Kenntnisnahme aus. Schüler informieren sich dort vor Unterrichtsbeginn, während der großen Pausen und nach Unterrichtsschluss.

(2) Die Schüler halten die für den planmäßigen Unterricht vorgesehenen Materialien (Lehrbücher, Hefte, Sportbekleidung usw.) bereit, um die Fortsetzung des Fachunterrichts zu erleichtern. Ebenso müssen die Materialien für den rechtzeitig angekündigten außerplanmäßigen Unterricht vorliegen.


II. Ordnung und Sauberkeit

1. Werfen und Bolzen mit gefährlichen Gegenständen, also auch mit Schnee- und Eisbällen, sowie riskantes Toben müssen unterbleiben, ebenso das Schlittern auf Schnee und Eis. Ballspiele sind nur auf den Pausenhöfen und auf dem Sportplatz erlaubt.

2. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sollen stets für Sauberkeit sorgen und sind verpflichtet, bei Säuberungsaktionen mitzuhelfen. Sie sollen mit den ihnen anvertrauten Werten pfleglich umgehen. Das Beschmieren von Tischen und das achtlose Wegwerfen von Müll muss unterbleiben.

3. Nach der letzten Stunde sind in den Klassenräumen die Stühle auf die Tische zu stellen, Fenster zu schließen und die Tafel zu reinigen. Der Raum soll sauber hinterlassen werden.

4. Geld und Wertgegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Diebstähle sind umgehend zu melden. Wertvolle Gegenstände sollten nach Möglichkeit nicht mit in die Schule gebracht werden.

5. Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Geschäftszimmer abgegeben.


III. Fahrräder, Mofas, Mopeds, Roller, Skateboards, Kickboards

1. Im gesamten Schulgelände dürfen Fahrräder, Mofas, Mopeds und Roller nur geschoben werden.

2. Das Skate- und Kickboardfahren ist nicht erlaubt.

3. Die Fahrradkeller dürfen nur zum Bringen und Holen der Fahrräder betreten werden.

4. Für Mofas und Mopeds steht ein abgegrenzter Abstellplatz auf dem Fahrrad-Schulhof zur Verfügung.


IV. Beurlaubungen und Unterrichtsversäumnisse

1. Beurlaubungsanträge müssen rechtzeitig vor dem Beurlaubungstermin gestellt werden.

2. Begründungen für Fehlzeiten im Unterricht sind unaufgefordert und unverzüglich vorzulegen. Dasselbe gilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler vor Schluss des Unterrichts beurlaubt wurde. Bei längerem Fehlen ist die Schule spätestens am dritten Tag zu benachrichtigen.

3. Für die Oberstufe gelten besondere Regeln. Diese liegen im Geschäftszimmer aus. Sie werden den Schülerinnen/Schülern bei Eintritt in die Oberstufe bekannt gemacht.


V. Verschiedenes

1. Die zunehmende Belastung der Umwelt macht es erforderlich, dass sich jedes Mitglied der Schulgemeinschaft umweltbewusst verhält.

2. Veranstaltungen von Schülergruppen, Kursen, Klassen oder freien Arbeitsgemeinschaften außerhalb der Unterrichtszeit - insbesondere auch außerhalb der Schule - können nur mit Genehmigung des Schulleiters als sogenannte „schulische Veranstaltung“ mit Versicherungsschutz anerkannt werden.

3. Alle Veranstaltungen sind rechtzeitig bei der Schulleitung und ggf. auch beim Hausmeister anzumelden.

Stand 01.08.2024