Fahrtenkonzept des ebg

Klasse Klassenfahrten Austauschprogramme

Chor-/Orchesterfahrten

(Orientierungswerte)

Praktika
5

4-5 Unterrichtstage, SH
300 €

  1-2 Unterrichtstage pro Sj.  
6   1-2 Unterrichtstage pro Sj.  
7 4-5 Unterrichtstage, D
(auch Skifahrt)
400 €
  1-2 Unterrichtstage pro Sj.  
8   1-2 Unterrichtstage pro Sj.  
9     1-2 Unterrichtstage pro Sj. 2 Wochen, Sommer
10   Kanada, Spanien 1-2 Unterrichtstage pro Sj. 2 Wochen, Frühjahr
E0   Frankeich 1-2 Unterrichtstage pro Sj.  
Q1 4-5 Unterrichtstage, EU
(auch Skifahrt)
600 €
  1-2 Unterrichtstage pro Sj. 2 Wochen, Herbst
Q2     1-2 Unterrichtstage pro Sj.  

Grundsätze:

1. In der Oberstufe fährt je Klasse ein Begleiter über einen Freiplatz.
2. Eine Fahrt wird spätestens 3 Monate vor geplantem Fahrtantritt beantragt.
3. Die Kostenangaben verstehen sich als Obergrenzen und schließen An-/Abreise, Unterkunft, Verpflegung (HP) und Programm mit ein.
4. Die Planungen sollen Klimaschutzaspekte berücksichtigen.
5. „Wandertage“ können nicht zu Fahrten zusammengelegt werden.
6. Für die Oberstufe wird ein Fahrtenfenster von der Schulleitung festgelegt.
7. Fahrten sind grundsätzlich nicht möglich in folgenden Zeiträumen: 1.+2. Woche des Schuljahres, Konferenzwochen, Mündliches Abitur, Abi-Entlassung.
8. Die Klassenlehrer*innen eines Jahrgangs sprechen sich miteinander ab und bemühen sich um die Koordination ihres Angebots. Grundsätzlich sind die Klassen eines Jahrgangs in derselben Woche unterwegs.

(Schulkonferenzbeschluss vom 17.12.2024)

 

Nachhaltigkeitsbeschluss:

Fahrten finden am ebg grundsätzlich ohne Nutzung von Flugreisen statt. Die Wahl der Ziele und Fortbewegungsmittel ist bei der Planung so zu wählen, dass diese Prämisse erfüllt werden kann. Ausnahmen hierfür sind die Austauschprogramme (v.a. Spanien, Kanada), da der Aufwand für die Anreise vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Austauschprogramme die Wahl des Flugzeugs als Verkehrsmittel rechtfertigt.
Eine mögliche Profilfahrt des Sprachenprofils bzw. eines Fremdsprachen-Kernfachs in der Oberstufe, sofern als kurs- oder klassengebundene Fahrt stattfindend, kann ebenfalls eine Ausnahme darstellen, sofern die Nutzung anderer Fortbewegungsmittel nicht möglich ist.
Sollte das Flugzeug als Reisemittel ausgewählt werden, so ist den Eltern und Schüler*innen bei der Buchung die Möglichkeit einer CO2-Kompensation anzubieten. Diese muss in der von der Schulkonferenz festgelegten Kosten-Obergrenze enthalten sein.

(Schulkonferenzbeschluss vom 16.03.2023)