Unsere Profiloberstufe

Ein Profil…

- ist charakterisiert durch eine thematische Ausrichtung mit einer schulintern festgelegten Fächerkombination, die verbindend unterrichtet werden und
- umfasst mindestens drei Fächer (das Profil gebende Fach und zwei Profil ergänzende Fächer).

Verstärkungsstunden (zur Erweiterung des Profils oder des Fächerangebots)
dienen zur Einrichtung eines Seminars oder zur Aufstockung zweistündiger Fächer.

Das Fach Sporttheorie
wird für alle Sport-P4-SchülerInnen in der Einführungsphase mit einer, in der Qualifikationsphase mit zwei zusätzlichen Stunden Profil übergreifend unterrichtet..

 

Leistungsbewertung

Klassenarbeiten in der Regel

für zwei- u. dreistündige Fächer: eine Klassenarbeit pro Halbjahr
für Kern- und Profil gebende Fächer: zwei Klausuren pro Halbjahr
oder: eine Klausur und eine andere gleichwertige Leistungsfeststellung
zwei gleichwertige Leistungsfeststellungen in verschiedenen Fächern nachweisen

abweichend davon:

in KF/PF in E0 3 Klausuren über das ganze Schuljahr verteilt
im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase in KF/PF keine Leistungsnachweise, in allen Grundbildungsfächern eine Klausur
im Fach Sport andere gleichwertige Leistungsfeststellungen

zusätzlich wichtig:

Eine sichere Versetzung am Ende der Einführungsphase erfolgt, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.

 

Abiturprüfung

4 Pflicht-Prüfungsfächer:

3x schriftlich (2x KF und 1x PF)
1x mündlich oder Präsentationsprüfung
freiwillige 5. Prüfung: mündlich auf grundlegendem Niveau oder Anfertigung einer besonderen Lernleistung.

Aus jedem Aufgabenfeld muss mindestens ein Prüfungsfach gewählt werden.
Die Prüfungsfächer müssen durchgängig seit der Einführungsphase unterrichtet worden sein.

schriftliche Prüfung: in den Kernfächern zentrale Aufgabenstellungen, in den Profil gebenden Fächern dezentral, jeweils 300 min. Arbeitszeit.
mündliche Prüfung: 30 min. Vorbereitungszeit, 20 min. Kolloquium, 2 Themen.
Präsentationsprüfung: mediengestützter Vortrag (10 min.) mit anschließendem Kolloquium (20 min.), 4 Wochen Bearbeitungszeit.
besondere Lernleistung: max. 1 Jahr Bearbeitungszeit, 30 min. Kolloquium, Einbringung im Rahmen des fünften Abiturprüfungsfaches oder als Einzelleistung in Block I (s. unten).

 

Ermittlung der Gesamtqualifikation:

(1) Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Addition der Punktsummen
1. bestimmter Halbjahresleistungen in den Fächern (Block I) und
2. der Abiturprüfung (Block II).

(2) In Block I gehen 36 in den vier Schulhalbjahren erzielte Einzelergebnisse (Zeugnisnoten) aus der Qualifikationsphase ein. Dabei müssen 29 Mal mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein. Keine der Leistungen darf 0 Punkte betragen. Die Punktsumme wird anschließend mit dem Faktor 40/36 multipliziert.

(3) In Block I einzubringen sind mindestens die Ergebnisse der Qualifikationsphase aus vier Schulhalbjahren
1. in den Abiturprüfungsfächern
2. in dem Kernfach, das nicht als Abiturprüfungsfach gewählt ist;

darüber hinaus ist sicherzustellen, dass sich unter den eingebrachten Noten befinden
1. vier Ergebnisse aus den Naturwissenschaften
2. vier Ergebnisse aus den Profilergänzenden Fächern
3. ein Ergebnis aus dem ästhetischen Bereich (Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel)
4. im Fall einer neu begonnenen zweiten Fremdsprache zwei Ergebnisse dieser Fremdsprache aus dem dritten und vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase
5. zwei Ergebnisse Geschichte
6. zwei Ergebnisse aus der Fächergruppe Geographie und Wirtschaft/Politik
7. zwei Ergebnisse aus Religion oder Philosophie.

(4) Um auf die Gesamtzahl von 36 Ergebnissen in Block I zu kommen, kann sich die Schülerin oder der Schüler weitere Leistungen aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase frei auswählen. Dabei können maximal drei Ergebnisse aus dem Fach Sport einfließen.

(5) Die Schülerinnen und Schüler teilen am Ende des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase schriftlich mit, welche Halbjahresleistungen in Block I der Gesamtqualifikation eingehen sollen.

(6) In Block II gehen die Leistungen der einzelnen Prüfungen gleich gewichtet ein.

Im Fall von 4 Prüfungen wird die Punktsumme mit dem Faktor 5 multipliziert, bei 5 Prüfungen entsprechend mit dem Faktor 4.

Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden. Dabei müssen - im Fall von vier Prüfungen in mindestens zwei Prüfungen, - im Fall von fünf Prüfungen in mindestens drei Prüfungen jeweils mindestens fünf Punkte in einfacher Wertung erzielt werden.

Wird eine Schülerin oder ein Schüler in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, werden bei der Festlegung der Prüfungsleistung die Punktzahl der schriftlichen Leistung und die Punktzahl der mündlichen Leistung im Verhältnis zwei zu eins berücksichtigt.

(7) Ein Punktausgleich zwischen den zwei Blöcken erfolgt nicht. Ein Ergebnis kann nur einmal eingebracht werden. Wenn eine der vorgeschriebenen Mindestpunktzahlen nicht erreicht ist, ist die Prüfung auch dann nicht bestanden, wenn keine mangelhaften Einzelleistungen vorliegen.

(8) Aus den in Block I und II erreichten addierten Punktzahlen wird die Abiturdurchschnittsnote nach einer Umrechnungstabelle errechnet.

(9) Eine besondere Lernleistung kann entweder als Einzelnote in Block I oder als Abiturprüfungsnote in Block II eingehen.

Stand: 16.9.2015