Orientierungsstufe
Liebe Eltern,
der Übergang von der Grundschule auf das Gymnasium ist für Sie und Ihre Kinder ein bedeutender und aufregender Schritt – ich nenne es ein kleines Abenteuer. Doch keine Sorge, erfahrene „Guides“ begleiten Ihr Kind!
Für Sie als Eltern sind jetzt zwei Fragen von entscheidender Bedeutung: Die wichtigere von beiden ist die nach der richtigen Schulform (Gymnasium oder Gemeinschaftsschule) für Ihr Kind. Hierfür stehen Ihnen die Grundschullehrkräfte mit gutem Rat und einer klaren Empfehlung zur Seite. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich an den weiterführenden Schulen beraten zu lassen. Bei uns am ebg können Sie hierfür im Sekretariat einen Beratungstermin mit mir vereinbaren. Mein Appell: Lassen Sie sich bei dieser wichtigen Erwachsenenentscheidung durch Ihren Kopf leiten.
Ist diese Entscheidung gefallen, steht die Frage ins Haus, an welcher Schule die Neigungen und Fähigkeiten Ihres Kindes in besonderem Maße gefördert werden können. Sie wünschen sich eine Schule für Ihr Kind, an der es sich wohlfühlt und es nach seinen Fähigkeiten und Stärken, aber auch in seinen Schwächen gefördert und gefordert wird.
Ihr Kind sucht eine Art neue schulische Heimat für die nächsten neun Jahre, in der es Menschen benötigt, denen es vertrauen kann, die es als Individuum wahrnehmen und akzeptieren und die es beim „Wachsen“ begleiten. Dies sind sowohl die Mitschüler*innen als auch die Lehrer*innen, die in der Orientierungsstufe unterrichten. Unterstützt werden wir dabei von unserer Schulsozialarbeiterin Sabine Gondesen-Wagner.
Vorfreude und große Erwartungen sind mit dem Schulwechsel verknüpft, vielleicht auch einiges an Aufregung und Unsicherheit ob der Herausforderungen, die an der neuen Schule auf ihr Kind warten. Wir möchten Ihnen und Ihren Kindern hier entgegenkommen und Sie offen willkommen heißen. Im Folgenden werden Sie erste Hinweise zu vielen Bereichen finden.
Wir versuchen, den Übergang auf das Gymnasium durch die Einrichtung von möglichst vielen Doppelstunden, einem Hausaufgabenkonzept, bei dem wir lange Schultage entlasten, und den weitgehenden Verzicht von Nachmittagsunterricht in der fünften und sechsten Klasse möglichst sanft zu gestalten. Hierbei stehen unsere Klassenleitungsteams den Kindern zur Seite, wir geben Ihnen Zeit für Fachunterricht und pädagogisches Handeln gleichermaßen und unterstützen Gruppenbildungsprozesse und das Zusammenwachsen als Klassengemeinschaft durch Aktivitäten wie Kletter- und Teamtrainingstage und Klassenleitungsstunden.
In den zwei Jahren der Orientierungsstufe ist es das Ziel, die für Ihr Kind richtige Schullaufbahn zu ermitteln. Hierfür finden neben den Zeugniskonferenzen schon im ersten Halbjahr Pädagogische Konferenzen statt, die wir in Zusammenarbeit mit den abgebenden Grundschulen und der Schulsozialarbeiterin durchführen. Sollte es sich herausstellen, dass Ihr Kind besondere Unterstützung benötigt, stehen uns hierfür Hilfsmittel wie eine intensive Lernplanarbeit sowie Stütz- und Förderkurse zur Verfügung. Erst am Ende der sechsten Klasse fällt die Entscheidung, ob Ihr Kind seine Schullaufbahn am Gymnasium fortsetzen wird oder der Wechsel auf die Gemeinschaftsschule in Einzelfällen der bessere Weg ist. Wir gehen mit dieser Entscheidung sehr verantwortungsvoll um und legen großen Wert darauf, in dieser Frage eng und vertrauensvoll mit Ihnen zusammenzuarbeiten.
Der Stundenplan der Kinder umfasst in der fünften und sechsten Klasse i.d.R. 28 (ggf. plus zwei Stunden zusätzlichem Sportunterricht beim sportlichen Zusatzangebot) bzw. 30 Stunden in den Musikklassen. In den Musikklassen ist die Teilnahme an einer musikpraktischen Veranstaltung (Chor oder Instrumentalensemble) einberechnet. Der Chor findet dienstags in den ersten beiden Stunden statt und auch die Ensembles für den Anfängerunterricht der Bläser und Streicher sind in den Stundenplan eingebaut. Weitere Informationen zum musikalischen Angebot und den Musikklassen finden Sie hier.
Alle Schüler*Innen, die nicht die Musikklasse gewählt haben, haben am Dienstag und Donnerstag jeweils in der ersten Stunde unterrichtsfrei. Während dieser Zeit können sie sich verbindlich für die Teilnahme am sportlichen Zusatzangebot entscheiden. Dieses wird durch die Kooperationsvereine, im kommenden Jahr Holstein Kiel (Fußball) und THW Kiel (Handball), gestaltet. Weitere Informationen finden Sie hier. Diejenigen Sextanerinnen und Sextaner, die sportlich begeistert sind, können das Zusatzangebot für die Klassenstufen 5-7 wählen.
In der fünften Klasse findet folgender Fachunterricht statt: Deutsch, Mathematik, Englisch, Biologie, Geographie, Musik, Kunst, Religion/Philosophie und Sport.
Das Fach Geographie wird durch Geschichte in der 6. Klasse abgelöst. Im zweiten Halbjahr der 6. Klasse wählen die Schüler*innen eine zweite Fremdsprache (Latein oder Französisch), die in der 7. Klassenstufe startet. Die weitere Folge der Fächer im Schulleben Ihres Kindes können Sie hier finden.
Nach dem regulären Unterricht wartet ein umfangreiches Programm der Offenen Ganztagsschule und vieler musikalischer Ensembles auf Ihre Kinder. Dieses läuft an allen fünf Wochentagen jeweils von 13.50 bis mindestens 15.20 Uhr. Von Montag bis Donnerstag besteht die Möglichkeit, die Hausaufgabenbetreuung bei einer erfahrenen und pädagogisch geschulten Kraft zu besuchen. Siehe hierzu auch unsere Information zum Ganztagsangebot auf dieser Homepage.
Bei uns am Ernst-Barlach-Gymnasium werden wir zum folgenden Schuljahr (2024/25) voraussichtlich bis zu 87 Schülerinnen und Schüler in 3 Klassen (2 Musikklassen, eine normale Klasse) aufnehmen können. Für den Fall, dass die Anmeldezahlen unsere Kapazitäten überschreiten, hat die Schulkonferenz die untenstehenden Aufnahmekriterien festgelegt. In den vergangenen Jahren konnten wir jedoch alle Aufnahmewünsche erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Unterhalt
Leiter der Orientierungsstufe
E-Mail: sven.unterhalt@schule.landsh.de
Aufnahmekriterien für die Sexta des Ernst-Barlach-Gymnasiums
(lt. Beschluss der Schulkonferenz des EBG vom 15.01.2024
Aufnahmemerkmale ab dem Schuljahr 2024/2025
In Schleswig-Holstein besteht seit 2007 die freie Schulwahl. Grundsätzlich wählen die Eltern daher aus dem vorhandenen Angebot an Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren frei aus. Die freie Schulwahl findet ihre Grenze in den von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzten Aufnahmemöglichkeiten der einzelnen Schulen.
Aufnahmekapazität – Grundsatz:
Die Kapazität einer Schule (Aufnahme in die 1. oder 5. Jahrgangsstufe) ergibt sich grundsätzlich aus der Größe der Lerngruppen und deren für diese Jahrgangsstufe üblichen und an den baulichen Gegebenheiten orientierten Anzahl. Die maximale Größe einer Lerngruppe beträgt grundsätzlich 29 Schülerinnen und Schüler. Solange jedoch die Aufnahmekapazität für die betreffende Schule nicht formell festgesetzt worden ist, wird die äußerste Grenze der Aufnahmekapazität erst dann erreicht, wenn es bei weiteren Aufnahmen zu unerträglichen Zuständen käme und ein geordneter Unterricht aus personellen oder Raumgründen nicht mehr möglich wäre.
Festsetzung der Aufnahmekapazität:
Gem. § 24 Abs. 1 SchulG wird die Aufnahmekapazität einer Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde festgesetzt. Der Schulträger ist zuvor anzuhören, ggf. ist ein Einvernehmen erforderlich (§ 24 Abs. 1 S. 2 SchulG). So kann durch die Festsetzung einer Aufnahmekapazität von der grundsätzlichen Lerngruppengröße von 29 Schülerinnen und Schülern und/ oder von der (üblichen) Anzahl von Lerngruppen abgewichen werden.
Aufnahmeverfahren:
Gibt es an einer Schule mehr Anmeldungen als (festgesetzte) Plätze, entscheidet die Schule in Anwendung sachgerechter Aufnahmemerkmale. Die Aufnahmemerkmale werden zuvor von der Schulkonferenz im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 19 SchulG beschlossen.
Die maßgeblichen Regelungen zum Aufnahmeverfahren sind: § 24 Abs. 1 u. 2 SchulG sowie der sog. Aufnahmeerlass vom 21. November 2011 (NBl. MBK. Schl.-H. S. 322), geändert durch Erlass vom 15. Januar 2015 (NBl. MSB. Schl.-H. S. 4).
Härtefälle und zuständige Schule:
Kann eine Schülerin oder ein Schüler wegen fehlender Kapazitäten ihre bzw. seine Wunschschule nicht besuchen, ist sie oder er unabhängig von Kapazitäten in die für ihn zuständige Schule der gewählten Schulart aufzunehmen. Die Bestimmung der zuständigen Schule spielt mithin erst dann eine Rolle, wenn am Ende des Aufnahmeverfahrens eine Schülerin oder ein Schüler unbeschult bliebe.
Dabei sind 3 Konstellationen zu unterscheiden:
- 24 Abs. 3 S. 1 SchulG:
Zuständig ist von Gesetzes wegen diejenige Schule des Schulträgers, in dessen Gebiet der Schüler wohnt (melderechtlicher Hauptwohnsitz). Beispiel: Einziges Gymnasium in Kronshagen bei Wohnsitz in Kronshagen.
- 24 Abs. 3 S. 2 SchulG:
Hat ein Schulträger mehrere Schulen einer Schulart, legt der Schulträger mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde die zuständige Schule fest. Beispiel: Ein bestimmtes Gymnasium der verschiedenen Gymnasien der Stadt Kiel bei Wohnsitz in Kiel.
- 24 Abs. 3 S. 3 SchulG:
Verfügt eine Wohnsitzgemeinde über keine Schule der gewählten Schulart, bestimmt die Schulaufsichtsbehörde die zuständige Schule im Gebiet eines anderen Schulträgers nach dessen Anhörung. Beispiel: Gymnasium Kronshagen oder ein anderes Gymnasium bei Wohnsitz in Ottendorf.
Ebenso wie bei der zuständigen Schule besteht bei Vorliegen einer besonderen Härte (d.h. der Besuch einer anderen Schule ist unzumutbar) ein Aufnahmeanspruch unabhängig von der Kapazität.
Durch die Schulkonferenz des Ernst-Barlach-Gymnasiums festgelegte Aufnahmemerkmale
Ausgehend von diesen Regelungen legt die Schulkonferenz die Aufnahmemerkmale fest. Dabei sind zwei Ausgangslagen zu unterscheiden, die von den aktuellen, schuljahresbezogenen Vorgaben der Schulaufsichtsbehörde abhängig sind.
Ausgangslage A: Die Schulaufsichtsbehörde setzt eine Kapazität von 116 SuS bei 4 Zügen (2 Klassen im normalen gymnasialen Profil mit maximal 58 SuS, 2 Klassen im Musikzweig mit maximal 58 SuS) fest.
Ausgangslage B: Die Schulaufsichtsbehörde setzt eine Kapazität von 87 SuS bei 3 Zügen (1 Klasse im normalen gymnasialen Profil mit maximal 29 SuS, 2 Klassen im Musikzweig mit maximal 58 SuS) fest.
Die Schulkonferenz vom 11.01.2024 hat für beide oben genannten Ausgangslagen folgende Aufnahmemerkmale beschlossen, die bis zu einem neuen Beschluss gültig sind:
- Geschwisterkinder
Aus allen vorhandenen Anmeldungen erhalten zunächst all diejenigen Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz, die bereits ein oder mehrere Geschwisterkind/er an der Schule haben. Sollten die zur Verfügung stehenden Schulplätze nicht ausreichen, werden die Plätze über das Losverfahren vergeben.
- Besondere Aufnahmegründe
In einem zweiten Schritt werden die noch nicht vergebenen Plätze im Musikzweig an solche Schülerinnen und Schüler vergeben, die ein besonderes Interesse am Ernst-Barlach-Gymnasium als musikalisch geprägtes Gymnasium zeigen. Dieses besondere Interesse wird daran bemessen, dass die jeweilige Schülerin oder der jeweilige Schüler bei der Anmeldung verpflichtend angibt, an einem unserer vielfältigen Musikangebote (Chor, Ensemble etc.) im Rahmen von mindestens 2 Wochenstunden bis zum Ende der zehnten Klassenstufe teilnehmen zu wollen. Hierzu erfolgt ein obligatorisches Aufnahmegespräch. Haben mehr Schülerinnen und Schüler dieses Interesse bekundet, als Plätze in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, erfolgt innerhalb dieser Gruppe ein Losverfahren.
- Losverfahren
Die danach noch frei gebliebenen Plätze werden im Losverfahren vergeben. Hierbei werden alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die unter Pkt. 1 und 2 noch keine Berücksichtigung fanden, sowie diejenigen, die aufgrund des unter Pkt. 1 und 2 gegebenenfalls vorzunehmenden Losverfahrens noch keinen Schulplatz erhalten haben.