Ernst-Barlach-Gymnasium Kiel
Informationen rund um die Anmeldung für neue Fünftklässler:innen
Liebe Viertklässlerinnen und Viertklässler,
liebe Eltern,
herzlich willkommen am ebg!
Für viele Familien beginnt nun die Zeit der Suche nach einem neuen schulischen Zuhause.
Sollten nach unserem Info-Abend und der Online-Veranstaltung noch Fragen offen geblieben sein, dann schaut euch unsere kleinen Filme an!
In unserem Image-Film könnt ihr euch einen Eindruck von unserem ebg und den Menschen hier machen.
Wer sich für den Musikzweig interessiert, sollte sich diesen Film anschauen.
Informationen über das musikalische Aufnahmegespräch haben Herr Parmentier und seine Schülerinnen und Schüler in diesem Film zusammengestellt.
Die Anmeldeunterlagen und Informationen rund um die Anmeldung sind hier zu finden.
Wir freuen uns sehr auf euch!
Schnelle Neuigkeiten direkt aus IServ
Chorkonzert
Für das Chorkonzert gibt es nur noch wenige Karten - wer welche möchte, sollte sich beeilen!

Hinweise zu Keuchhusten-Fällen am ebg
Liebe Eltern,
liebe Schüler*innen,
liebe Kolleg*innen,
aus gegebenem Anlasse wurden wir vom Gesundheitsamt aufgefordert, Hinweise zu veröffentlichen.
In einzelnen Klassen traten Fälle von Keuchhusten auf. Dies ist eine hochansteckende Krankheit.
Sie finden Informationen sowie verlinkte Dokumente auf unserer Homepage.
Stadtmeisterschaft JTFO
Wir sind Stadtmeister !!!
Herzlichen Glückwunsch an die WKIII Jungs (Klasse 5/6/7) zu einer starken Leistung!
Next stop: Bezirksfinale

Marc Peiser
GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten.
Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen.
1. Gesetzliche Besuchsverbote
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 aufgeführt.
Ihr/-e Kinderarzt/-ärztin wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
2.Mitteilungspflicht
Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können.
Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei
Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten:
• ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
• ansteckungsfähige Lungentuberkulose
• bakterieller Ruhr (Shigellose)
• Cholera
• Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird
• Diphtherie
• durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)
• Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
• infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kindern unter 6 Jahren)
• Keuchhusten (Pertussis)
• Kinderlähmung (Poliomyelitis)
• Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde)
• Krätze (Skabies)
• Masern
• Meningokokken-Infektionen
• Mumps
• Pest
• Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes
• Typhus oder Paratyphus
• Windpocken (Varizellen)
• virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Quelle: Robert-Koch-Institut, www.rki.de
Bücherei nächste Woche
In der Himmelfahrtswoche bleibt die Schülerbücherei geschlossen
Timm Erhardt
Erfolge der Ski-AG
Tolle Stimmung, super Leistungen.
Die insgesamt fast 2200 Kilometer im Bus (inklusive Transfer zum Austragungsort) konnten die gute Laune der Athleten und Athletinnen nie trüben. Nicht nur deswegen hat sich die lange Reise ins Allgäu zum Skilanglauf-Finale in Nesselwang gelohnt. Einmal mehr konnte unsere Ski-AG drei Mannschaften stellen, die sich im Vergleich der norddeutschen Länder mit ihren Leistungen nicht zu verstecken brauchen:
Die WKIV Mix-Mannschaft hat den 17., die WKIII Mädchenmannschaft den 16., und die WKIII Jungenmannschaft den beachtlichen 12. Platz errungen.
Herzlichen Glückwunsch sagen Kai Zwickel und Agge Just

Neue Homepage
Unsere neue Homepage ist online!
In den kommenden Wochen werden wir noch einige Inhalte überarbeiten.