Neue Schulencorona-Verordnung vom 18. März

Mit der neuen neuen SchulencoronaVO vom 18. März ist für den Zugang zur Schule kein Negativ-Test mehr erforderlich. Dies gilt gleichermaßen für:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Beschäftigte
  • Eltern
  • Besucherinnen und Besucher.

Ebenfalls entfällt die tägliche Testung einer Lerngruppe nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls.

Christian Stegmann

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