Neue Schulencorona-Verordnung vom 18. März
Mit der neuen neuen SchulencoronaVO vom 18. März ist für den Zugang zur Schule kein Negativ-Test mehr erforderlich. Dies gilt gleichermaßen für:
- Schülerinnen und Schüler
- Beschäftigte
- Eltern
- Besucherinnen und Besucher.
Ebenfalls entfällt die tägliche Testung einer Lerngruppe nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls.
Christian Stegmann