Neue Coronaregeln ab 22. Nov. (aktualisiert)

Das Bildungsmisteriun hat uns über die Corona-Maßnahmen informiert, die ab dem 22. Nov. gelten sollen. In der Corona-Schulinformation 2021-049 heißt es:

 

Nachdem die Maskenpflicht zuvor am Sitzplatz ausgesetzt worden war, gilt sie nun wieder im gesamten Schulgebäude. Eine Ausnahme soll lediglich dann gemacht werden, wenn es um Spracherwerb geht (z.B. Deutschunterricht, DaZ oder auch wenn es pädagogisch geboten ist, wie in bestimmten Situationen im Förderbereich).

Die Testpflicht gilt weiter: Alle ungeimpften Schülerinnen und Schüler MÜSSEN sich zwei Mal pro Woche in der Schule testen; die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler SOLLEN die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der Schule zu testen. Das gilt ebenso für alle an Schule Beschäftigten.

Sollte es einen bestätigten Fall in einer Lerngruppe geben, wird in dieser Lerngruppe auch weiterhin fünf Schultage lang TÄGLICH getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dringend empfohlen, an den Testungen in der Schule teilzunehmen.

Ergänzend dazu haben wir die folgende Anweisung aus dem Misterium erhalten zum Thema Testverfahren:

"Das kann weiterhin auf den in der Verordnung beschriebenen drei Wegen geschehen, also unter anderem auch, indem die Sorgeberechtigten über die Durchführung eines zugelassenen Selbsttests entsprechend der Gebrauchsanweisung bei der Schülerin oder dem Schüler im häuslichen Umfeld einschließlich des Datums der Testdurchführung eine Selbstauskunft erteilen."

Christian Stegmann

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