Neue Corona-Schulinformation des Bildungsministeriums

Liebe ebg-Familien,

die aktuelle "Corona-Schulinformation 2021-029" des Bildungsministeriums ist hier nachzulesen.

Sie enthält die neue Anweisung, dass unsere Abiturient:innen negative Corona-Tests für die verbleibenden Unterrichtstage vorweisen müssen. Wörtlich lautet der Erlasstext: "Die Ausnahme von der Testobliegenheit gilt nur noch für die Absolvierung einer Abschlussprüfung selbst, nicht mehr für die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung vor oder zwischen Abschlussprüfungen."

Um ein negatives Testergebnis nachzuweisen, gibt es drei Möglichkeiten:

  • Vorlage eines negativen Testergebnisses (z.B. aus einem Testzentrum);
  • Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft mit diesem Formular;
  • Durchführung eines Selbsttests in der Schule, für den bei minderjährigen Schüler:innen die Einverständniserklärung der Eltern vorliegen muss.

Wann wir Selbst-Testungen anbieten werden, erfahrt ihr, sobald unsere Planung abgeschlossen ist.

Darüber hinaus enthält die aktuelle "Corona-Schulinformation" einen Ausblick auf die Regelungen, die getroffen werden, wenn der Inzidenzwert drei Tage in Folge über 100 liegt.

Viele Grüße

Christian Stegmann

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