Neue Corona-Regelungen ab dem 21. März

Das Bildungsministerium hat heute mit der Corona-Schulinformation 2022-009 die Bedingungen für den Schulbetrieb neu gefasst. Unter anderem gelten folgende Regelungen:

(1) Vom 21. März bis zum 2. April gilt weiterhin eine allgemeine Maskenpflicht.

(2) Ab dem 21. März ist die Durchführung von Schnelltests keine Voraussetzung mehr für den Zugang zur Schule.

(3) Zweimalige Tests pro Woche werden als eigenverantwortliche Maßnahme in das häusliche Umfeld verlegt. Dazu geben wir euch Tests mit. Nähere Infomationen folgen.

(4) Für die im häuslichen Umfeld eigenverantwortlich durchgeführten Tests müssen keine Erklärungen mehr in der Schule abgegeben werden.

Die Regelungen im Wortlaut sind über den Link zur CSI 2022-009 abrufbar. Wir melden uns, wenn wir mehr wissen.

Christian Stegmann

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