Neue Absonderungsregelungen bei Corona-Infektion

Das Bildungsministerium weist darauf hin, dass das Gesundheitsministerium einen neuen Absonderungserlass veröffentlicht habe, der ab heute gilt. Das Dokument ist hier verlinkt:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220504_absonderungserlass.html

Dort heißt es unter anderem unter Nr. 3:

„Die Anordnung zur Absonderung endet bei nachweislich infizierten Personen automatisch nach fünf Tagen. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes (...) oder eines abschließenden negativen Tests bedarf es hierfür nicht. Ein solcher Test wird jedoch empfohlen.“

Es gilt also nun eine auf fünf Tage verkürzte Absonderungspflicht für alle positiv getesteten Personen. Für Haushaltsangehörige, die nicht selbst positiv getestet sind, gilt keine Absonderungspflicht mehr. 

Christian Stegmann

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