Ergänzungen zur CSI 2022-003: Zugang zur Schule u.a.
Das Bildungsministerium weist im Nachgang zur Corona-Schulinformation 2022-003 darauf hin, dass die Schulencorona-Verordnung am Wochenende geändert worden ist. Sie finden die aktuelle Verordnung nebst umfangreicher Begründung unter diesem Link:
Zu den Zugangsvoraussetzungen zur Schule heißt es darin unter anderem in § 7 Abs.1:
„Der Zugang zu Schulen im Zusammenhang mit einer schulischen Veranstaltung sowie der Zugang zu sonstigen schulischen Präsenzveranstaltungen sind allen Personen untersagt, die der Schule keinen Nachweis über ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus (negatives Testergebnis) nach Absatz 2 vorlegen; dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Person im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen ist.“
Außerdem hat das MSGJFS den sog. Absonderungserlass seit Freitag noch einmal aktualisiert. Sie finden das Dokument unter diesem Link: