Corona-Schulinformation 2022-010

Das Bildungsministerium hat am 31. März die Corona-Schulinfomation 2022-010 veröffentlicht. Dieser Erlass enthält u.a. folgende Regelungen:

Wenn das ebg nicht in einem "Hotspot" gem. Infektionsschutzgesetz des Bundes liegt (momentan gibt es keine solchen "Hotspots" in SH), gibt es für uns ab dem 19. April nach der entfallenen Testpflicht dann auch keine Maskenpflicht mehr. Freiwillig dürfen wir alle natürlich weiterhin eine Maske tragen.

Für die Musik- und Sportpraxis formuliert die Corona-Schulinformation 2022-010 noch keine Veränderungen. Wir melden uns, wenn wir mehr wissen - gerade auch im Hinblick auf das Training im sportlichen Zusatzangebot.

Das Ministerium empfiehlt, nach den Osterferien unmittelbar vor Schulbeginn zu Hause einen freiwilligen Corona-Schnelltest durchzuführen.

Christian Stegmann

 

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