Beschlüsse der Schulkonferenz vom 27. März

Die Schulkonferenz hat auf ihrer Sitzung vom 27.03.2024 zwei Beschlüsse gefasst:

 

1. Änderung der Schulordnung

Ziffer I.7. der Schulordnung lautet nunmehr wie folgt:

(1) Die Benutzung digitaler Endgeräte während des Unterrichts ist allen Schülerinnen und Schülern außer für schulische Zwecke untersagt. 
 
(2) Bei der Anfertigung schriftlicher Leistungsüberprüfungen sind alle nicht ausdrücklich zugelassenen digitalen Endgeräte unaufgefordert bei der Aufsicht abzugeben.
 
(3) Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 ist die Nutzung privater Smartphones und anderer privater digitaler Endgeräte, außer für schulische Zwecke, während ihrer gesamten planmäßigen Unterrichtszeit untersagt.
 
(4) Das Fotografieren und Filmen ist auf dem gesamten Schulgelände nur mit der ausdrücklichen Zustimmung etwaiger Betroffener sowie der Genehmigung der Schulleitung zulässig. 

Diese Regelung gilt ab dem 01.08.2024.

 

2. Bewegliche Ferientage für das Schuljahr 2024/25

Die drei beweglichen Ferientage werden auf den 26./27./28 Mai 2025 gelegt, so dass eine freie Himmelfahrtswoche 26. bis 30. Mai 2025 entsteht.

Die Ferienordnung des Landes Schleswig-Holstein sieht vor, dass dieser Beschluss erst gilt, wenn eine Einigung zwischen den benachbarten Schulen hergestellt wurde. Der Schulleiter wird durch den Schulkonferenzbeschluss beauftragt, auf diese Einigung hinzuwirken. Sollte keine Einigung erzielt werden können, setzt die Ferienordnung folgende beweglichen Ferientage fest: 04.10.2024, 03.02.2025, 02.05.2025.

Ich informiere die Schulgemeinschaft, sobald ich eine Nachricht von unseren benachbarten Schulen erhalten habe.

Christian Stegmann

 

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