Beschlüsse der Schulkonferenz am 11.01.2024
Am 11.01.2024 hat die Schulkonferenz durch Beschluss die Aufnahmekriterien für die 5. Klasse neu formuliert:
Ausgangslage A: Die Schulaufsichtsbehörde setzt eine Kapazität von 116 SuS bei 4 Zügen (2 Klassen im normalen gymnasialen Profil mit maximal 58 SuS, 2 Klassen im Musikzweig mit maximal 58 SuS) fest.
Ausgangslage B: Die Schulaufsichtsbehörde setzt eine Kapazität von 87 SuS bei 3 Zügen (1 Klasse im normalen gymnasialen Profil mit maximal 29 SuS, 2 Klassen im Musikzweig mit maximal 58 SuS) fest.
Die Schulkonferenz vom 11. 01.2024 hat für beide oben genannten Ausgangslagen folgende Aufnahmemerkmale beschlossen, die bis zu einem neuen Beschluss gültig sind:
1. Geschwisterkinder
Aus allen vorhandenen Anmeldungen erhalten zunächst all diejenigen Schülerinnen und Schüler einen Schulplatz, die bereits ein oder mehrere Geschwisterkind/er an der Schule haben. Sollten die zur Verfügung stehenden Schulplätze nicht ausreichen, werden die Plätze über das Losverfahren vergeben.
2. Besondere Aufnahmegründe
In einem zweiten Schritt werden die noch nicht vergebenen Plätze im Musikzweig an solche Schülerinnen und Schüler vergeben, die ein besonderes Interesse am Ernst-Barlach-Gymnasium als musikalisch geprägtes Gymnasium zeigen. Dieses besondere Interesse wird daran bemessen, dass die jeweilige Schülerin oder der jeweilige Schüler bei der Anmeldung verpflichtend angibt, an einem unserer vielfältigen Musikangebote (Chor, Ensemble etc.) im Rahmen von mindestens 2 Wochenstunden bis zum Ende der zehnten Klassenstufe teilnehmen zu wollen. Hierzu erfolgt ein obligatorisches Aufnahmegespräch. Haben mehr Schülerinnen und Schüler dieses Interesse bekundet, als Plätze in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, erfolgt innerhalb dieser Gruppe ein Losverfahren.
3. Losverfahren
Die danach noch frei gebliebenen Plätze werden im Losverfahren vergeben. Hierbei werden alle übrigen Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die unter Pkt. 1 und 2 noch keine Berücksichtigung fanden, sowie diejenigen, die aufgrund des unter Pkt. 1 und 2 gegebenenfalls vorzunehmenden Losverfahrens noch keinen Schulplatz erhalten haben.
Christian Stegmann