Ausgabe von Testbescheinigungen an minderjährige Schüler:innen

Am 23. August 2021 tritt eine geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Der Verordnungstext ist hier nachzulesen.

Mit der geänderten Verordnung ist geregelt, dass an verschiedenen Stellen Testnachweise erforderlich sind. Der Testnachweis kann unter anderem durch eine Testbescheinigung aus einem Testzentrum oder aufgrund einer in der Schule durchgeführten Testung erbracht werden. Hierfür ist eine Bescheinigung über die generelle Teilnahme am schulischen Testkonzept erforderlich.

Wir händigen diese Bescheinigung ab Montag, dem 23. Aug. aus. Die Bescheinigung wird nur einmal ausgestellt und muss daher von den Schülerinnen und Schülern sorgfältig aufbewahrt werden.

Christian Stegman

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