Antrag auf freiwillige Wiederholung des Schuljahres
Liebe ebg-Familien,
das Bildungsministerium eröffnet in diesem schwierigen Corona-Schuljahr die Möglichkeit zur freiwilligen Wiederholung der Klassenstufe. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass das wiederholte Schuljahr nicht auf die maximale Schulbesuchsdauer angerechnet wird.
Es ist ratsam, im Zweifelsfall einen "Vorratsantrag" zu stellen, um ggf. einem Beschluss der Zeugniskonferenz auf Nichtversetzung zuvorzukommen. Ein solcher "Vorratsantrag" steht im Falle einer dann doch erfolgten Versetzung dem Weg in die nächsthöhere Klassenstufe nicht entgegen.
Die Rechtsgrundlage dieser Regelung, nämlich der "Erlass zur freiwilligen Wiederholung", ist hier verlinkt.
Als Antrag genügt ein formloses Schreiben, der einfachere Weg ist das ebg-Formular, das hier abgelegt ist.
Wir bitten Sie, den Antrag für die Klassenstufen 5-9 bis zum 4. Juni zu stellen, für die Klassenstufen E0 und Q1 bis zum 11. Juni, damit wir in den Zeugniskonferenzen alle Informationen vorliegen haben.
Wir beraten Sie gerne. Bitte besprechen Sie sich mit unseren Klassenleitungen oder nehmen Kontakt zu den Stufenleitern auf.
Herzliche Grüße
Christian Stegmann